Strahlenschutz in der Zahnarztpraxis

| Für Praxisstarter

Mag. Dr. Christian Rupp ist stv. Leiter des Strahlenschutzlabors der Stadt Wien - Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle (MA 39). Im Softdent-Gastblog spricht der Strahlenphysiker über die Auswirkungen von Röntgenstrahlung – und die Sicherheit davor.  

Röntgenstrahlung ist eine Form von ionisierender Strahlung, die menschliches Gewebe und sogar Knochen durchdringen kann. In der Zahnmedizin wird sie zur Diagnose des Zustandes von Zähnen, aber auch zum Blick in den Kiefer und auf Wurzelkanäle verwendet. Dabei wird ein Röntgenbild erzeugt, heute meistens als digitales Bild am Computer.

Aufgrund ihrer ionisierenden Eigenschaft ist Röntgenstrahlung für den Menschen jedoch nicht ganz ungefährlich. Wäre man dieser Strahlung für längere Zeit und in hoher Dosis ausgesetzt, könnte das mit einem erhöhten Krebsrisiko in Verbindung gebracht werden. Sicher und begrenzt angewendet, übersteigt der Nutzen das Risiko jedoch deutlich.

Auf die Dosis kommt es an

Die Dosis, die Patienten durch eine Zahnröntgenuntersuchung erhalten, ist vergleichsweise gering. Bei einem Kleinbildröntgen ist die sogenannte effektive Dosis in etwa so groß wie bei einem Kurzstreckenflug. Bei einer Panoramaröntgenaufnahme ist diese Dosis etwa vergleichbar mit einem mehrstündigen Flug in größerer Flughöhe. Allerdings gilt: die Strahlendosen aus allen Quellen addieren sich und die Dosis soll in Summe so gering wie möglich gehalten werden.

Effektiver Strahlenschutz

Effektiver Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen beruht auf folgenden drei Grundsätzen: die Geräte müssen optimal funktionieren und regelmäßig geprüft werden, das ist die rein technische Seite. Als zweite Säule kommt das Personal ins Spiel: es muss entsprechend ausgebildet und geschult sowie regelmäßig unterwiesen werden, um die Dosis so gering wie möglich zu halten und natürlich auch, um sich selbst vor Strahlung zu schützen. Und drittens liegt die klinische Verantwortung bei der beim Zahnarzt: sie entscheiden, ob eine Röntgenaufnahme überhaupt notwendig und zielführend ist.

Schutzmaßnahmen zur Strahlenreduktion für Patienten

Abgesehen von der bereits erwähnten optimalen Funktion und der korrekten Bedienung des Gerätes ist es wichtig, dass nur jene Teile des Kiefers bzw. Körpers direkt von Röntgenstrahlung getroffen werden, für die eine Diagnose benötigt wird. Andere Teile des Körpers können bzw. müssen je nach Erfordernis durch Bleischürzen oder auch ein Schilddrüsenschild geschützt werden.

Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Röntgengeräte dürfen nur nach Bewilligung durch die zuständige Behörde betrieben werden. Im Zuge des Bewilligungsverfahrens wird geprüft, ob für die Patienten, das Personal und – falls erforderlich - für betroffene Bürger ausreichende Schutzvorkehrungen getroffen wurden.

Auch ein Strahlenschutzbeauftragter muss namhaft gemacht werden. Dies wird in der Zahnmedizin fast immer der Zahnarzt selbst sein. Strahlenschutzbeauftragte brauchen jedenfalls – zusätzlich zur beruflichen Qualifikation – eine spezielle, gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung.

Tipp:

Das Labor für Strahlenschutz der Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) ist eine behördlich anerkannte Stelle für eine Vielzahl an Ausbildungsmöglichkeiten (Link) im Strahlenschutz.

Strahlenschutzlabor - Termine für Ausbildung, Fortbildung und Schulungen am AKH (wien.gv.at)

Neu im Angebot: Online-Fortbildungskurse (Link) für Strahlenschutzbeauftragte
Strahlenschutzlabor - Termine für Ausbildung, Fortbildung und Schulungen am AKH (wien.gv.at)

Neben den Strahlenschutzkursen ist das Labor als Prüfstelle für Strahlenschutzmessungen tätig, um z.B. die Strahlenundurchlässigkeit von Röntgenräumen im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens zu prüfen; zudem als ermächtigte Dosismessstelle und staatlich akkreditierte Prüfstelle für die Überwachung von strahlenexponierten Personen mittels Personendosimetern. (Link)
Personendosimetrie - Labor für Strahlenschutz (wien.gv.at)


Kontakt:

MA39 Labor für Strahlenschutz

 

 

* Ausschließlich zum Zweck der leichteren Lesbarkeit wird auf diesem Blog das generische Maskulinum verwendet. Hiermit sprechen wir ausdrücklich alle Geschlechteridentitäten ohne wertenden Unterschied an.

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shutterstock/Roman Zaiets

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