Praxisstart für Zahnärzte in Österreich: Wichtige rechtliche Grundlagen für einen erfolgreichen Einstieg

| Für Praxisstarter

Der Start in die Selbstständigkeit als Zahnarzt oder Zahnärztin in Österreich ist eine spannende, aber auch herausfordernde Zeit. Neben der medizinischen Qualifikation spielt das Wissen über rechtliche Grundlagen eine entscheidende Rolle. 

Hier sind einige der wichtigsten rechtlichen Aspekte, die beim Praxisstart zu beachten sind:

1. Berufszulassung und Kammerpflicht

In Österreich ist die Ausübung der Zahnheilkunde gesetzlich geregelt und erfordert eine offizielle Berufszulassung. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Zahnmedizinstudiums ist die Eintragung in die Zahnärztekammer verpflichtend. Diese berufsständische Vertretung ist nicht nur für die Überwachung der Berufsausübung verantwortlich, sondern unterstützt auch bei berufsrechtlichen Fragen und bietet Informationen zu Weiterbildungen und rechtlichen Entwicklungen.

2. Wahl des Standortes und Gewerbeanmeldung

Der Praxisstandort sollte nicht nur aus betriebswirtschaftlichen, sondern auch aus rechtlichen Gründen sorgfältig gewählt werden. In Österreich ist die Gründung einer Zahnarztpraxis mit einer Gewerbeanmeldung verbunden, die beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat vorzunehmen ist. Dabei ist zu beachten, dass die Praxisräume bestimmten hygienischen und baulichen Anforderungen entsprechen müssen. Diese Anforderungen sind in der Gewerbeordnung (GewO) sowie im Zahnärztegesetz festgelegt.

3. Rechtsform und Unternehmensgründung

Für die Praxisgründung stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, etwa Einzelunternehmen, GmbH oder Gruppenpraxen. Die Wahl der Rechtsform hat steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen und sollte daher gut überlegt sein. In den meisten Fällen wird die Gründung als Einzelunternehmen gewählt, da dies die unkomplizierteste Form ist. Wer sich jedoch mit anderen Zahnärzten zusammenschließen möchte, kann eine Gruppenpraxis in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder GmbH gründen. Hier gelten spezielle Vorgaben, etwa im Hinblick auf die Haftung und den Gewinnverteilungsmodus.

4. Haftung und Versicherungen

Ein zentrales Thema beim Praxisstart ist die Absicherung gegen Haftungsrisiken. Zahnärzte tragen eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Patienten, was bedeutet, dass eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich ist. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schäden, die durch Behandlungsfehler entstehen können. Außerdem sollte eine Praxisversicherung abgeschlossen werden, die für Schäden an Praxisräumen und Inventar aufkommt.

5. Arbeitsrechtliche Vorgaben

Wenn Mitarbeiter angestellt werden, sind arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Dies umfasst die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sowie Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Darüber hinaus ist es notwendig, Beiträge zur Sozialversicherung für die Angestellten abzuführen. Die Zahnärztekammer sowie spezialisierte Anwälte können bei der korrekten Umsetzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen unterstützen.

6. Datenschutz und Dokumentationspflichten

Der Datenschutz spielt in der Zahnarztpraxis eine große Rolle. Durch die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind Zahnärzte verpflichtet, den Umgang mit Patientendaten besonders sorgfältig zu gestalten. Das bedeutet, dass Patientenakten sicher aufbewahrt und nur berechtigte Personen Zugriff darauf haben dürfen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und Archivierung ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Schutz im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen.

7. Steuerliche Verpflichtungen

Jede Zahnarztpraxis muss steuerliche Verpflichtungen erfüllen. Dazu zählen die regelmäßige Abgabe der Umsatzsteuererklärung sowie die Einkommenssteuer. Es ist ratsam, von Beginn an eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und sich auf die Praxisführung konzentrieren zu können.

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Foto: shutterstock/Wirestock Creators

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