Der Schutz der eigenen Angestellten sowie die Sicherheit innerhalb der Ordination ist für jeden Zahnarzt ein wichtiges Thema. Dennoch ist der erste Besuch des Arbeitsinspektors häufig mit einem unsicheren Gefühl verbunden. Dass das nicht nötig ist und worauf man in der Zahnarztpraxis achten soll, erklärt Michael Kreuziger vom Arbeitsinspektorat Wien West Ost.
Der Besuch des Arbeitsinspektors in der Praxis - Interview mit Michael Kreuziger
Nach Ende des Studiums stehen Praxisgründer vor einer Vielzahl an Fragen fernab der eigenen Expertise als Zahnarzt. Was sind die wichtigsten Dinge bei der Einrichtung einer neuen Praxis, auf die in Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer geachtet werden muss?
Bei der Planung und Errichtung einer Praxis stehen vor allem die baulichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmer/innenschutz im Vordergrund. Die örtlich zuständigen Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen stehen gerne als beratende Experten zu Verfügung. Als Beispiel wäre hier die Anforderungen an den Empfangsarbeitsplatz zu erwähnen: unter anderem die Licht- und Sichtverbindung ins Freie oder die Ausstattung der Sozialräume. Bei der Übernahme von „Altpraxen“ wird bei der Beratung auch auf diverse Übergangsregelungen und Ausnahmemöglichkeiten Rücksicht genommen.
Es wird auch auf die Verpflichtung hingewiesen, sich eine sicherheitstechnische Betreuung zu organisieren. Für ärztliche Ordinationen bietet diese im Normalfall die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) nach Antrag als unentgeltliches Service an.
Der Besuch des Arbeitsinspektors ist oft mit einem unsicheren Bauchgefühl verbunden. Worauf sollten Zahnärzte generell achten?
Wie bei allen Behördenbesuchen gibt es „ein erstes Mal“. Die Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen führen mit dem/der Arbeitgeber/in ein Beratungsgespräch, in dem die Bestimmungen des Arbeitnehmer/innenschutzes in der Zahnarztpraxis besprochen werden. Es ist in diesem Fall hilfreich, wenn die Unterlagen zum Arbeitnehmer/innenschutz „griffbereit“ und vollständig vorhanden sind. Dazu gehören in erster Linie die Arbeitsplatzevaluierung, die Begehungsprotokolle der Sicherheitsfachkraft und des/der Arbeitsmediziners/in, die auflagenpflichtigen Überprüfungsbefunde sowie die Arbeitszeitaufzeichnungen.
Was sind die häufigsten Beanstandungen in Ordinationen?
Am Anfang einer Tätigkeit als Zahnarzt sicherlich die Arbeitsplatzevaluierung inklusive der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes an sich und das Führen von korrekten Arbeitszeitaufzeichnungen.
Wie können sich die Zahnärzte auf den Termin mit dem Arbeitsinspektor vorbereiten?
Wie schon erwähnt die entsprechenden Unterlagen bereit zu halten.
Welche Fragen sollten Sie sich vorab überlegen?
Prinzipiell steht jeder Arbeitsinspektor und Arbeitsinspektorin gerne beratend zur Seite. Bei Unklarheiten wird auf jeden Fall ein klärendes Gespräch geführt. Welche Fragen der/die Arbeitgeber/in sich vorab überlegen sollte, hängt natürlich vom Stand des Arbeitnehmer/innenschutzes in der Zahnarztpraxis ab.
Mit welchen rechtlichen Themen sind die "alten Hasen", also Zahnärzte mit langjähriger Praxiserfahrung belangt?
„Alte“ wie „neue“ Hasen sind natürlich mit bestimmten Änderungen oder neuen gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitnehmer/innenschutz und Strahlenschutz konfrontiert. Zu erwähnen wäre hier die Nadelstichverordnung.
Wo gibt es oftmals Abklärungsbedarf oder Stolpersteine?
Bei Neuerrichtung von Arztpraxen in „Altbauten“ ist es sicherlich ein Thema.
Wie kann ich für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen?
Aus meiner Erfahrung heraus hilft hier vor allem die wiederkehrende Unterweisung zum Arbeitnehmerschutz. Hier kann in einem offenen Gespräch mit den Mitarbeitern viel zum Arbeitnehmer/innenschutz erreicht werden.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Praxis der Zukunft von wesentlicher Bedeutung?
Sowohl Angestellte als auch der Zahnarzt oder die Zahnärztin selbst verbringen sehr viel Zeit in einer Praxis. Je wohler man sich in einer Arbeitsstelle fühlt, umso weniger wird es zu Krankenständen oder Arbeitskräftefluktuation kommen. Mir fällt auf, dass immer mehr neue Zahnärztliche Ordinationen genau auf dieses Thema aufspringen. Ansatzpunkte für Verbesserungen können z.B. die Lichtsituation in der Ordination, die Ausstattung der Sozialräume betreffen, auch auf die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze sollte Rücksicht genommen werden.
* Ausschließlich zum Zweck der leichteren Lesbarkeit wird auf diesem Blog das generische Maskulinum verwendet. Hiermit sprechen wir ausdrücklich alle Geschlechteridentitäten ohne wertenden Unterschied an.