Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte: Schutz für den Ernstfall

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für Zahnärzte eine der wichtigsten Absicherungen, denn ihr Beruf ist physisch und psychisch äußerst anspruchsvoll. Der Verlust der beruflichen Arbeitsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben – sowohl für das persönliche Einkommen als auch für den Praxisbetrieb. Eine BU-Versicherung bietet hier den notwendigen Schutz und ermöglicht Zahnärzten, im Ernstfall ihre Existenz zu sichern.

Warum Zahnärzte eine BU-Versicherung brauchen

Im Vergleich zu anderen Berufen ist das Risiko für Zahnärzte, berufsunfähig zu werden, relativ hoch. Dies liegt an den spezifischen Belastungen im Berufsalltag: Neben körperlichen Anstrengungen wie der langanhaltenden, teils statischen Arbeitshaltung, die Rücken- und Gelenkprobleme verursachen kann, sind auch psychische Belastungen nicht zu unterschätzen. Zahnärzte stehen unter hohem Druck, Präzisionsarbeit zu leisten, die höchste Konzentration erfordert. Dies kann zu Erschöpfungszuständen, Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen führen.

Wenn ein Zahnarzt plötzlich seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht er vor finanziellen Herausforderungen. Anders als Angestellte können Zahnärzte in der Regel nicht auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente zurückgreifen, da sie in berufsständische Versorgungswerke einzahlen, die jedoch oft keine umfassende Absicherung bei Berufsunfähigkeit bieten. Eine private BU-Versicherung wird daher dringend empfohlen, um das Risiko von Einkommensverlusten aufzufangen.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl der BU-Versicherung

Die Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert gründliche Überlegungen, da die Vertragsbedingungen je nach Anbieter und Tarif variieren können. Zahnärzte sollten auf einige wesentliche Punkte achten:

  1. Höhe der BU-Rente: Die monatliche Rente sollte ausreichend hoch sein, um den bisherigen Lebensstandard und die laufenden Kosten der Praxis aufzufangen. Experten empfehlen eine Absicherung von etwa 75–80 % des Nettoeinkommens.
  2. Verzicht auf abstrakte Verweisung: Eine wichtige Klausel in BU-Verträgen ist der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung. Diese Regelung stellt sicher, dass der Versicherte nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, der ihm zwar noch möglich wäre, aber nicht die Qualifikation und die Verdienstmöglichkeiten eines Zahnarztes bietet.
  3. Dynamik und Nachversicherungsgarantie: Da sich der Bedarf an Absicherung im Laufe des Lebens verändern kann, sollte der Vertrag die Möglichkeit bieten, die BU-Rente bei Bedarf zu erhöhen. Eine Dynamik-Option oder Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen.
  4. Individuelle Gesundheitsprüfung: Die Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss ist ein entscheidender Faktor für die Prämienhöhe und die Annahme des Antrags. Zahnärzte sollten sich frühzeitig um den Abschluss der BU-Versicherung kümmern, da mit zunehmendem Alter oder gesundheitlichen Vorbelastungen der Abschluss erschwert und teurer wird.
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Foto: shutterstock/Andrey_Popov

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