Praxisübergabe: Gewusst wie!

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Enorme Steuerersparnis bei idealer Abwicklung!

Gegen Ende der beruflichen Karriere kommt man als Zahnarzt an den Punkt, wo es schön langsam an der Zeit ist, an die Pension zu denken. Dem einen fällt das leichter, dem anderen schwerer.

Gleich bleiben die Herausforderungen, die eine Praxisübergabe mit sich bringen. Die Übergabe der eigenen Ordination muss gut geplant werden – egal ob bei einem familieninternen Generationenwechsel oder beim Verkauf an einen externen Nachfolger. Zusperren ist in der Regel die letzte Option, denn eine Übergabe sichert die Versorgung der Patienten und zahlt sich auch finanziell aus.

Damit die Abwicklung möglichst reibungslos über die Bühne geht, empfiehlt es sich, möglichst bald mit der Planung zu beginnen. Auf Ihr Fachgebiet spezialisierte Experten wie zum Beispiel Raimund Eller, Steuerberater vom Softdent-Partner „Team Jünger - Die Ärztesteuerberater“ in Innsbruck, unterstützen Sie mit der nötigen Erfahrung, Know-how und Feingefühl.

Es wird empfohlen, sich bereits drei bis fünf Jahre vor der Pensionierung Gedanken über die Regelung der Nachfolge zu machen.

Sind Kinder da, die sich ebenfalls für das Gebiet der Zahnmedizin interessieren oder bereits fertig studiert haben, ist die Entscheidung zumeist schnell getroffen. Doch auch eine familieninterne Übergabe muss gut geplant werden, auch hier sollte es zu keinen Reibereien kommen.

Bei der Suche nach einem externen Nachfolger können unter anderem die Zahnärztekammer und gegebenenfalls die Krankenkassen zu Rate gezogen werden. Ziel ist eine möglichst nahtlose Übergabe an den Nachfolger, damit die Patienten nicht zu anderen Zahnärzten abwandern.

Wann sollte ich mit der Planung der Praxisübergabe beginnen?

Die Übergabe will also wohl überlegt und lange Zeit im Vorfeld geplant sein: Es gilt vor allem einmal, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen. Neben der aktiven Nachfolgesuche gehören dazu natürlich auch die steuerlich optimale Planung und Vorbereitung der Übergabe/Beendigung. Das sollte unbedingt spätestens ein halbes Jahr, besser früher, mit dem Steuerberater besprochen werden.  

Vor allem in punkto Hälftesteuersatz für bestimmte Gewinnteile und regulierende Maßnahmen sind da bis zu zigtausende Euro Vor- oder Nachteile drin. Themen wie Rente, Kassenvertragsnachfolge etc. müssen ebenfalls mit der steuerlichen Vertretung und der Zahnärztekammer geklärt werden. Allein z.B. die Frage, wie ich die Chancen eines Wunschkandidaten auf meine Kassenstellennachfolge erhöhen kann, muss schon mehr als ein Jahr vor dem Stichtag überlegt werden“, empfiehlt Steuerberater Raimund Eller, sich möglichst früh mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Praxisübergabe innerhalb der Familie

Nicht selten wird die Begeisterung für den Beruf an die eigenen Kinder vermittelt. Und ist es nicht ein gutes Gefühl, die jahrzehntelang mit viel Herzblut aufgebaute Ordination vom eigenen Nachwuchs mit besten Wissen und Gewissen weitergeführt zu wissen?

Doch auch bei der Praxisübergabe an Familienangehörige ist es von wesentlicher Bedeutung, genügend Vorbereitungszeit einzuplanen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die vertragliche Ausgestaltung von Regelungen hinsichtlich Mitgesellschafter bei Praxisgemeinschaften, mit weiteren Pflichtteilsberechtigten sowie gegebenenfalls den Vermietern der Ordinationsräumlichkeiten. 

Ebenso sollte die erbrechtliche Situation geregelt werden und auf die eigene Versorgung ebenso wie jene der Ehepartner und Beteiligten geachtet werden.

Es lohnt sich, einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater sowie einen versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren, denn: „Gerade bei Übernahmen innerhalb der Familie kann die richtige Abwicklungsmethode (Kauf? Schenkung?) Tausend Euro Steuerunterschied ausmachen. Da sind wir als Steuerberater wieder gefragt“, betont Eller.

Wichtig ist es vor allem, eine Lösung zu finden, die von allen Beteiligten als fair empfunden wird. Gerade innerhalb der Familie – auch in Hinblick auf erbrechtliche Situationen – sind offene Gespräche die wichtigste Basis für ein zufriedenstellendes Endergebnis für alle Beteiligten.

Praxisübergabe an externe Nachfolger

Natürlich ist die Situation, wenn die Praxis nicht an die eigenen Kinder „verschenkt“, sondern an einen Übernehmer verkauft wird, konfliktanfälliger. Bei der Übergabe der Praxis an einen externen Nachfolger gilt es zuerst, den Wert bzw. den Kaufpreis der Praxis zu ermitteln. Neben den Behandlungsgeräten und der Immobilie zählt dabei auch der Patientenstamm.

Viele Details müssen mit dem neuen Zahnarzt abgeklärt werden. Da kann es schon einmal vorkommen, dass es in der Übergabephase zwischen den beiden Parteien „kriselt“.

Bei Übergaben unter Fremden ergeben sich natürlich unterschiedlichste Themenstellungen. Neben der Chemie, die passen muss, geht es um eine für beide Seiten faire Bewertung, um die richtige und gut getimte Kommunikation gegenüber Mitarbeitern und Patienten. Ein schriftlicher Vertrag durch einen Anwalt hilft, spätere Unklarheiten und Streitereien zu vermeiden und wie oben bereits gesagt: die zeitige Befassung des Steuerberaters hilft Steuern sparen – allein etwa beim Thema KMU-Wertpapierübertragung kann es um zigtausende Euro Vorteil für den Übergeber gehen, ohne dass der Übernehmer einen Nachteil hätte“, rät der Steuerexperte.

Überlegen Sie sich also rechtzeitig, wer Ihr Nachfolger werden könnte. Wenn Sie den perfekten Zahnarzt für die Übernahme Ihrer Ordi gefunden haben, müssen Sie auch Ihre Patienten mit dem nötigen Feingefühl darüber informieren.

Im Zuge eines längeren Prozesses sollte Ihr Nachfolger bereits mit Ihren Patienten, Mitarbeitern, Zulieferern  und anderen Geschäftspartnern vertraut gemacht werden. Sie haben jahrzehntelang eine Vertrauensbasis zu Ihren Patienten und Geschäftspartnern aufgebaut, diese Beziehung darf keinesfalls verloren gehen.

Während des zwei bis drei Jahre dauernden Übergabeprozesses sollten Sie als Inhaber lernen, loszulassen. Ansonsten sind Generationenkonflikte vorprogrammiert. Ihr Nachfolger hat vielleicht neue Ziele und Prioritäten für seine Praxis. Sie sollten ihm auch bereits in der Phase der Übergabe schon mehr und mehr die alleinige Entscheidungsbefugnis ermöglichen. Auch in so einer Situation kann es sich lohnen, mit einem externen Berater zusammenzuarbeiten.

Praxisübernahme: Mitarbeiter informieren

Sobald die Praxisübernahme fixiert ist, müssen zuallererst die eigenen Mitarbeiter informiert werden. In der Regel wird ein gut eingespieltes Team auch vom neuen Arbeitgeber übernommen.

Mitarbeiter sind ein wichtiges Zukunftsthema, wie auch Eller bei der Frage nach den derzeit wichtigsten Herausforderungen für Zahnärzte betont: „Ich möchte hier nur ein Thema herausgreifen, weil es zuletzt zu einem ganz dominierenden geworden ist: Wie finde und halte ich gute Mitarbeiter? Unser Personalverrechnungsteam versucht hier mit der Erfahrung aus der Betreuung von mehreren Hundert Zahnarztpraxen unterstützend zu wirken.

Mittelfristig wird es einen Mix aus Maßnahmen brauchen. Die Standesvertretung hat zuletzt u.a. in punkto Ausbildung Maßnahmen gesetzt, die längerfristig wirken werden. Letztlich ist jedoch immer die einzelne Praxis gefordert, ein entsprechendes Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die attraktiv für Mitarbeiter sind. Selbst das ist manchmal keine Gewähr.

Für den Steuerexperten ist Employer Branding ein Kernthema, das unsere Branche künftig beschäftigen wird – weitere spannende Zukunftsthemen für Zahnärzte wären darüber hinaus: „Neben dem Mitarbeiterthema  wird das Thema Kooperationsformen sowie die Steigerung der Attraktivität der Kassenzahnmedizin eine weitere Herausforderung. Ein ganz wichtiges Thema wäre, den aus der Ausbildung kommenden Zahnärzten bessere Möglichkeiten zu bieten, praktische Erfahrungen in Praxen zu sammeln.

 

* Ausschließlich zum Zweck der leichteren Lesbarkeit wird auf diesem Blog das generische Maskulinum verwendet. Hiermit sprechen wir ausdrücklich alle Geschlechteridentitäten ohne wertenden Unterschied an.

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Raimund Eller von Team Jünger - Die Ärztesteuerberater
shutterstock/HSSstudio

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