Häufiger Fehler: Abrechnung als Nachbehandlung
Viele Praxen verrechnen in solchen Fällen lediglich eine Nachbehandlung oder sogar gar nichts – mit der Begründung, dass es sich um einen „Kontrolltermin“ handelt. Damit verschenken sie jedes Mal bares Geld. Denn: Die intensive Behandlung, insbesondere die Reinigung der Alveole mit einem scharfen Löffel, stellt einen chirurgischen Eingriff dar und ist eindeutig abrechnungsfähig.
Richtige Abrechnung: „dolor post“ als Begründung für Kieferkammkorrektur
Wenn die Wunde nach einer Extraktion schmerzhaft reagiert und eine Wundreinigung notwendig ist, darf die Leistung als Kieferkammkorrektur verrechnet werden – mit dem Zusatzvermerk „dolor post“ zur medizinischen Begründung. Diese korrekte Zuordnung führt zu einer deutlich höheren Vergütung als eine pauschale Nachbehandlung.
Fazit: Kein Geld verschenken!
Gerade bei häufig auftretenden Schmerzfällen nach Extraktionen lohnt sich der genaue Blick auf die Abrechnungsrichtlinien. Wer in der Praxis die Differenzierung zwischen einfacher Nachsorge und tatsächlichem Folgeeingriff kennt und korrekt dokumentiert, kann damit den Umsatz deutlich steigern – ohne zusätzlichen Aufwand in der Behandlung selbst.
Tipp von Petra Niedermair
Praxisberaterin Petra Niedermair weist in ihren Seminaren immer wieder darauf hin, wie wichtig die exakte Leistungszuordnung in der Abrechnung ist. Sie zeigt in praxisnahen Schulungen, wie selbst alltägliche Behandlungssituationen – wie bei Schmerzpatient:innen nach Extraktion – wirtschaftlich korrekt bewertet und abgerechnet werden. Wer sein Team schulen oder das eigene Wissen auffrischen möchte, findet unter zahnarztseminare.at eine Vielzahl an Angeboten rund um die zahnärztliche Abrechnung.